Das Leben mit einem Haustier ist geschenktes Glück auf Zeit. Diesen Satz dürfen wir ab dem ersten Tag, an welchem wir ein Haustier haben, verinnerlichen.
Das Tierschutzgesetz gibt dem Tierarzt den Handlungsrahmen vor. Über die gesetzlichen Regelungen hinausgehend ist allerdings auch der Einheit Tier - Mensch und der Seele des Tieres in vollem Maße Rechnung zu tragen .
All das, was wir zu wissen glauben, ist immer dann genau zu überprüfen, wenn dieses Wissen die Grundlage für Handlungen an oder mit einem lebenden Wesen sein soll. Besondere Kontroversen können auftreten, wenn es darum geht, über Leben und Tod zu entscheiden.
Nicht selten ergeben sich berechtigte Fragen :
Ist es hier und jetzt wirklich der richtige Moment?. . . . . Für alle Beteiligten, besonders aber für den Patienten? Aus welchen Gründen wird gerade jetzt die Euthanasie für unausweichlich gehalten?
Wir helfen Ihnen bei dem Gedanken, dass das Leben eines liebgewonnenen Hausgenossen nicht zwingend mit einer Euthanasie beendet werden muss, nur weil zig von Haustiergenerationen auf diese Weise "behandelt" wurden.
Sterben kann auch ohne Euthanasie friedvoll vonstattengehen und ist nicht zwangsläufig mit Qual für den Betroffenen gleichzusetzen. Kann es sein, dass hier sogar ein echter Aufklärungsbedarf besteht ?
Wenn Sie als Tierbesitzer ins Wanken geraten und nicht wissen, wie Sie zum Besten für Ihren Liebling handeln sollen, so werden wir Ihnen und Ihrem Liebling auch im Sinne einer Sterbebegleitung zur Seite stehen.
Sterben ist ein natürlicher Prozess, der verstanden werden kann und individuell sehr unterschiedlich ablaufen darf. Wenn dieser Prozess ins Stocken gerät, oder Schmerz und Pein nicht abwendbar sind, so dürfen wir Tierärzte das Leben der Patienten "künstlich" beenden. Mit einfühlsamer Vorgehensweise helfen wir in der Praxis, unter bestimmten Voraussetzungen auch zu Hause.